Die unbegründeten Anschuldigungen, die in der Pressemitteilung der Sonderverfahren des UN-Menschenrechtsrats aufgeführt sind, sind von der Realität vor Ort weit entfernt. Grund für die Verbreitung dieser Falschmeldungen ist die Absicht Armeniens, die Aufmerksamkeit von seiner illegalen Besetzung abzulenken und den Eindruck eines vermeintlich „benachteiligten Landes, das gegen den internationalen Terrorismus kämpft“, zu vermitteln.
Armenien hat nachweislich Aufnahmen von Angehörigen der Syrischen Nationalarmee gemacht und sie als vermeintliches Beweismaterial im Internet verbreitet. Weder diese gefälschten Videos noch die Aussagen von Personen, die im Gegenzug dafür bezahlt wurden, sind glaubwürdig oder von Gültigkeit.
Die ohne den Standpunkt der Türkei abzuwarten abgegebene Pressemitteilung, die auf gefälschten Bildern und Nachrichten der schwarzen Propaganda basiert, hat die Glaubwürdigkeit der UN-Sonderverfahren untergraben. Von dem Mechanismus wird erwartet, dass er transparent arbeitet und die Ansichten aller beteiligten Parteien einholt, anstatt voreingenommene und irreführende Erklärungen abzugeben.
Auf der anderen Seite betrachten wir es als positiv, jedoch nicht ausreichend, dass in der Erklärung auf den Einsatz ausländischer Kämpfer bei den Kämpfen durch Armenien hingewiesen wird. Es ist allgemein bekannt, dass Armenien PKK/YPG-Terroristen aus Syrien in Berg-Karabach einsetzte. Viele uns bekannte PKK-Terroristen wurden bei den Kämpfen von der aserbaidschanischen Armee neutralisiert.
Wie der armenische Ministerpräsident Paschinjan eingeräumt hat, beteiligten sich viele armenischstämmige Staatsangehörige von Drittländern an den Kämpfen in Berg-Karabach. Wir hätten erwartet, dass die Sonderberichterstatter diese Informationen, die mit Bildern aus zugänglichen Quellen unterstützt werden, ausführlicher untersuchen und in der Erklärung wiedergeben.
Obwohl in der Erklärung vorsätzliche Angriffe auf Zivilisten angesprochen werden, erachten wir das Verschweigen der Tatsache, dass diese durch Armenien verübt wurden, als bewusste Fahrlässigkeit. Wie der Militärberater von Ministerpräsident Paschinjan erklärte, hat Armenien absichtlich zivile Siedlungen in Aserbaidschan mit illegalen Streubomben angegriffen, um Chaos unter der Bevölkerung zu schaffen, und damit Kriegsverbrechen begangen. Die Verletzung des Völkerrechts durch Armenien wurde auch von Human Rights Watch und Amnesty International registriert.