FA-122, 18. Dezember 2020, Antwort vom Sprecher des Außenministeriums, Herrn Hami Aksoy, auf eine Frage zu den von der belgischen Abgeordnetenkammer angenommenen Resolutionen 1597 und 923 zu Berg-Karabach und dem Gedenktag am 9. Dezember

Die von der belgischen Abgeordnetenkammer am 18. Dezember angenommene Resolution 1597 zu Berg-Karabach ist weder mit den historischen und rechtlichen Gegebenheiten noch mit den Tatsachen vor Ort vereinbar. Wir lehnen diese Resolution ab, die unbegründete Behauptungen und Anschuldigungen gegen die Türkei enthält.

Wie im Falle einiger anderer Parlamente ist diese Resolution ein klares Beispiel dafür, wie die belgische Abgeordnetenkammer zu einem Instrument des einseitigen armenischen Narrativs geworden ist, wie es auf Vorurteilen aufbaut und von engstirnigen innenpolitischen Interessen zur Geisel genommen wird.

Die besagte Entscheidung wird weder zu den türkisch-belgischen Beziehungen beitragen, noch wird sie den Bemühungen um Frieden und Stabilität in der Region dienen. Solche Entscheidungen verzögern auch die Anerkennung der Tatsachen durch Armenien und ermutigen es, sich seiner Verantwortung zu entziehen.

Darüber hinaus verstößt die Bezugnahme auf die Ereignisse von 1915 in der am selben Tag angenommenen Entscheidung der belgischen Abgeordnetenkammer zur Erklärung des 9. Dezember zum nationalen Tag des Gedenkens an die Opfer von Völkermorden ebenfalls gegen grundlegende Rechtsprinzipien, insbesondere gegen die Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte.

Wir erwarten von Belgien, dass es mit gesundem Menschenverstand handelt und von Schritten Abstand nimmt, die unsere bilateralen Beziehungen überschatten würden.