Genehmigungen für kulturelle und wissenschaftliche Aktivitäten von ausländischen Staatsangehörigen in Türkiye

Verfahren für Forschung, Ausgrabungen und Filmaufnahmen

Forschungen, Untersuchungen, archäologische Ausgrabungen, Filmproduktionen und ähnliche Aktivitäten ausländischer Forscher und Filmproduzenten in unserem Land werden gemäß dem Erlass des Ministerrats vom 6. Oktober 2003 mit der Nummer 2003/6270 durchgeführt, der im Amtsblatt vom 10. November 2003 mit der Nummer 25285 veröffentlicht wurde und die "Grundsätze zur Änderung der Grundsätze für Ausländer oder Antragsteller im Namen von Ausländern und ausländischen Presse- und Medienmitgliedern, die in der Türkiye wissenschaftliche Forschungen, Untersuchungen und Filmproduktionen durchführen wollen" festlegt (Anhang A/ in Türkisch).

Der oben genannte Erlass des Ministerrats legt fest, dass die Anträge ausländischer Forscher für Forschungs- und Filmaufnahmen in Türkiye direkt an die zuständige Institution zu richten sind und innerhalb von 5 Tagen beantwortet werden müssen. Die Forschungen, die eine Ausnahme von dieser Regel darstellen, sind im Folgenden aufgeführt.

Für Forschungen, die "archäologische Ausgrabungen", "Vermessung", "Unterwasserarchäologie" und "Grundbuch- und Katasterwesen" zum Gegenstand haben, gilt die alte Praxis im Rahmen der im Erlass Nr. 88/12839 vom 4. April 1988 festgelegten Grundsätze. Daher werden die von den Forschern in diesen Kategorien gestellten Anträge mit ihren "Antragsformularen" an unser Ministerium geschickt, damit sie an die zuständigen Ministerien und Organisationen weitergeleitet werden, und die Praxis der Benachrichtigung des Ministeriums über die abgeschlossenen Anträge an die ausländischen Vertretungen der Republik Türkiye oder an die Repräsentanz des Forschers in Türkiye, je nachdem, bei welcher Behörde der Antrag gestellt wird, wird fortgesetzt (Anhang D).

Alle Anträge für Forschungen und Untersuchungen zu archäologischen, historischen, geologischen, soziologischen und naturwissenschaftlichen Themen auf dem Land, in der Luft, auf dem Meer, in Flüssen und Seen in Türkiye sowie für Film- und Fotoaufnahmen zu wissenschaftlichen Zwecken sind - mit Ausnahme von "archäologischen Ausgrabungen", "Oberflächenuntersuchungen", "archäologischen Unterwasseruntersuchungen" und Untersuchungen in Grundbucheintragungen - vom Forscher persönlich per Post, Fax oder elektronischer Post mit dem Muster-I-Antragsformular im Anhang B direkt bei der Dienststelle vor Ort einzureichen, an dem die Forschungen oder Untersuchungen durchgeführt werden sollen, oder bei der Verwaltung, zu der die Dienststelle angeschlossen ist.

Die zuständige Dienststelle oder die Verwaltung, zu der die Dienststelle gehört, wird ebenfalls direkt auf die direkten Genehmigungsanträge ausländischer Forscher per Post, Fax oder E-Mail antworten.

Die Kontaktadressen und -informationen, die der Antragsteller benötigt, um sich direkt an die zuständige Dienststelle oder die Verwaltung, zu der die Dienststelle gehört, zu wenden, sind mit den entsprechenden Angaben zu unseren Ministerien, Einrichtungen und Organisationen im Anhang E versehen und werden den Antragstellern zur Verfügung gestellt.

Alle Anträge, die sich nicht auf die in Artikel 3 genannten Themen beziehen, sind direkt bei der Generaldirektion für Urheber- und Filmrechte des Ministeriums für Kultur und Tourismus unter Verwendung des Muster-II-Antragsformulars in Anhang C einzureichen.

Die Richtlinien für das Sammeln von Nachrichten und Informationen, die Beobachtung von Ereignissen und Aktivitäten, Interviews, Foto-, Audio-, Video- und Filmaufnahmen durch ausländische Journalisten sowie Radio- und Fernsehreporter an öffentlichen Orten zu anderen Themen als wissenschaftlichen Forschungen, Untersuchungen und archäologischen Ausgrabungen werden weiterhin gemeinsam von der Generaldirektion für Information unseres Ministeriums und der Generaldirektion für Presse und Information wie in der vorherigen Verordnung geregelt.

Das Innenministerium hat neue Grundsätze für den Aufenthalt von Ausländern festgelegt, die sich zu Forschungszwecken in unserem Land aufhalten, falls ihre "direkten" Anträge genehmigt werden. Dementsprechend gilt folgendes;

a) Dem ausländischen Forscher, der einen direkten Antrag bei der zuständigen Stelle gestellt und einen positiven Bescheid erhalten hat, wird von Amts wegen von den Auslandsvertretungen der Republik Türkiye ein "Forschungs"-Visum ausgestellt, das auf den von der Stelle als angemessen erachteten Forschungszeitraum begrenzt ist (dieser Zeitraum wird in dem Dokument angegeben, das der Forscher von der zuständigen Stelle erhält und das der Auslandsvertretung der Republik Türkiye vorzulegen ist).

b) Forscher, die nicht visumpflichtig sind und somit mit einer Visumbefreiung nach Türkiye einreisen können, können ihre Forschungsarbeiten in dem durch diese Visumbefreiung vorgesehenen Aufenthaltszeitraums durchführen.

c) Forscher, die sowohl mit einem Visum als auch mit einer Visumbefreiung in unser Land einreisen, müssen, wenn ihre Aufenthaltsdauer mit dem Visum nicht ausreicht, um ihre Forschungsarbeiten abzuschließen, und sie von der Stelle, an der sie ihre Forschungsarbeiten durchführen, die Erlaubnis erhalten können, ihre Forschungsarbeiten zu verlängern, bei den Polizeidirektionen der Provinzen einen Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung stellen. Die Aufenthaltsgenehmigungen werden von Amts wegen von den Polizeidirektionen der Provinzen ausgestellt.

Diese Informationen sind auch in dem beigefügten Formular aufgeführt, das sich von den bisher verwendeten Antragsformularen unterscheidet und das den Forschern zugesandt wird, die den Antrag direkt bei der zuständigen Stelle oder Verwaltung stellen.

Bei Direktanträgen teilen die Botschaften oder Konsulate dem Antragsteller die Kontaktadressen der Einrichtung mit, an die sich der Antragsteller je nach Forschungsthema wenden sollte. Ist der Forscher visumpflichtig, wird ihm von unseren Auslandsvertretungen ein für die Dauer der Forschung gültiges Visum ausgestellt, wenn der Forscher eine positive Antwort von der Stelle oder Verwaltung erhält.

Anhänge :

A. Erlass des Ministerrats vom 6. Oktober 2003 mit der Nummer 2003/6270

B. Antragsformular für wissenschaftliche und geologische Forschungen und Untersuchungen

C. Antragsformular für Filmaufnahmen

D. Antragsformular für Ausgrabungen, und Unterwasserarchäologie

E. Kontaktadressen der relevanten Organisationen

Protokoll über den Zugang zu Bergen im Bereich militärischer Sperrzonen und Sicherheitszonen für touristische und sportliche Zwecke

Die Besteigung von Bergen im Geltungsbereich des Gesetzes Nr. 2565 über militärische Sperrgebiete und Sicherheitszonen in Türkiye durch ausländische Staatsangehörige unterliegt einer Genehmigung gemäß den in Artikel 9 der Verordnung über militärische Sperrgebiete und Sicherheitszonen festgelegten Grundsätzen und Verfahren.

a) Bei Anträgen ausländischer Staatsangehöriger, die über unsere Vertretungen im Ausland oder ihre eigenen Vertretungen in Türkiye an das Außenministerium gestellt werden, leitet die Institution, bei der der Antrag eingeht, die Anträge zusammen mit ihrer eigenen Stellungnahme an das Innenministerium, das Ministerium für Forst- und Wasserwirtschaft, das Staatssekretariat des MIT, die Gouverneursämter Ağrı und Igdır weiter.

b) Für den Fall, dass Reiseagenturen Ausländer zu touristischen und sportlichen Zwecken im Rahmen einer Tournee auf den Berg Ararat bringen wollen, werden ihre Anträge über das Ministerium für Kultur und Tourismus an das Innenministerium, das Außenministerium, das Ministerium für Forst- und Wasserwirtschaft, das Staatssekretariat des Nationalen Nachrichtendienstes (MIT) und die Gouverneursämter Ağrı und Igdır weitergeleitet.

c) Für nationale und internationale Organisationen, die von realen und juristischen Personen organisiert werden sollen, ist der Organisationsantrag bei den Gouverneursämtern Ağrı und Igdır einzureichen. Die Ausreise erfolgt, nachdem die Genehmigungsanträge genehmigt worden sind. Eine Ausreise ohne Genehmigung ist verboten.

Damit die Anträge der in den vorstehenden Unterabsätzen genannten Personen und Organisationen zügig bearbeitet werden können, müssen sie ihre Genehmigungsanträge mindestens 30 Tage im Voraus aus dem Ausland und mindestens 15 Tage im Voraus aus dem Inland stellen und ein entsprechendes Visum erhalten. Ausländer, die über eine mindestens 6 Monate gültige Aufenthaltserlaubnis in Türkiye verfügen, brauchen kein entsprechendes Visum zu beantragen.

Besteigungen des Großen und Kleinen Ararat;

a) Die Besteigungen des Großen Ararat;

(1) Doğubeyazıt/Topçatan Dorf-Eli Farm oder

(2) Über die Route Iğdır/Korhan Hochebene-Küp See.

b) Für die Besteigung des Kleinen Ararat wird nur die Süd-West-Route verwendet. Der Aufstieg von der Ostseite ist nicht erlaubt.

c) Diese Beschränkungen gelten nicht für Staatsbürger der Republik Türkiye, außer in Notfällen. Bürger der Republik Türkiye können auch von der Seite des Berges innerhalb der Grenzen der Provinz Iğdır aufsteigen. Für den Kleinen Ararat wird jedoch nur die oben genannte Route verwendet.

Die örtlichen Behörden, die für die Durchführung der Aufstiegsverfahren zuständig sind, führen die Aufstiegsverfahren zum Berg Ararat auch an Wochenenden und Feiertagen durch.