UN-Rahmenübereinkommen über Klimaänderungen

Das Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (UNFCCC), das 1992 auf der Konferenz der Vereinten Nationen (UN) über Umwelt und Entwicklung in Rio de Janeiro zur Unterzeichnung aufgelegt wurde, ist der erste und wichtigste Schritt, der auf internationaler Ebene unternommen wurde, um die Auswirkungen der vom Menschen verursachten globalen Erwärmung auf das Klima zu bekämpfen, wie sie der 1988 gemeinsam vom UN-Umweltprogramm (UNEP) und der Weltorganisation für Meteorologie (WMO) eingerichtete Zwischenstaatliche Ausschuss für Klimaänderungen (IPCC) festgestellt hat. 196 Länder, darunter Türkiye, sowie die Europäische Union (EU) sind Vertragsparteien des Übereinkommens, das am 21. März 1994 in Kraft getreten ist. Türkiye ist dem Übereinkommen am 24. Mai 2004 beigetreten.

Das UNFCCC fordert die Vertragsparteien auf, die Treibhausgasemissionen zu verringern, in Forschung und Technologie zusammenzuarbeiten und Treibhausgassenken (z. B. Wälder, Ozeane, Seen) zu schützen. Das Übereinkommen beruht auf dem Grundsatz der "gemeinsamen, aber unterschiedlichen Verantwortlichkeiten und relativen Fähigkeiten" zur Verringerung der Treibhausgasemissionen, wobei die Entwicklungsprioritäten und spezifischen Bedingungen der Länder berücksichtigt werden.

Türkiye nimmt bei den UNFCCC-Verhandlungen eine einzigartige Position ein. In diesem Zusammenhang ist Türkiye das einzige Land in Anhang I, das nicht zu den Schwellenländern gehört und dessen "besondere Umstände" durch die Beschlüsse der Konferenz der Vertragsparteien anerkannt worden sind.

Berücksichtigt man die historische Verantwortung, den Stand der wirtschaftlichen Entwicklung, die technologische Akkumulation, den Index der menschlichen Entwicklung, den Status eines gefährdeten Landes und ähnliche Indikatoren, so gibt es Beschlüsse der Vertragsstaatenkonferenz, wonach sich Türkiye aufgrund ihrer besonderen Umstände in einer anderen Lage befindet als andere Anhang-I-Länder (26/CP.7, 1/CP.16, 2/CP.17, 1/CP.18 und 21/CP.20).

Das UNFCCC verfügt über zwei Umsetzungsinstrumente: Das Kyoto-Protokoll (bis 2020) und das Pariser Abkommen (nach 2020).