Das Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen
(UNFCCC), das 1992 auf der Konferenz der Vereinten Nationen (UN) über
Umwelt und Entwicklung in Rio de Janeiro zur Unterzeichnung aufgelegt
wurde, ist der erste und wichtigste Schritt, der auf internationaler Ebene
unternommen wurde, um die Auswirkungen der vom Menschen verursachten
globalen Erwärmung auf das Klima zu bekämpfen, wie sie der 1988 gemeinsam
vom UN-Umweltprogramm (UNEP) und der Weltorganisation für Meteorologie
(WMO) eingerichtete Zwischenstaatliche Ausschuss für Klimaänderungen (IPCC)
festgestellt hat. 196 Länder, darunter Türkiye, sowie die Europäische Union
(EU) sind Vertragsparteien des Übereinkommens, das am 21. März 1994 in
Kraft getreten ist. Türkiye ist dem Übereinkommen am 24. Mai 2004
beigetreten.
Das UNFCCC fordert die Vertragsparteien auf, die Treibhausgasemissionen zu
verringern, in Forschung und Technologie zusammenzuarbeiten und
Treibhausgassenken (z. B. Wälder, Ozeane, Seen) zu schützen. Das
Übereinkommen beruht auf dem Grundsatz der "gemeinsamen, aber
unterschiedlichen Verantwortlichkeiten und relativen Fähigkeiten" zur
Verringerung der Treibhausgasemissionen, wobei die Entwicklungsprioritäten
und spezifischen Bedingungen der Länder berücksichtigt werden.
Türkiye nimmt bei den UNFCCC-Verhandlungen eine einzigartige Position ein.
In diesem Zusammenhang ist Türkiye das einzige Land in Anhang I, das nicht
zu den Schwellenländern gehört und dessen "besondere Umstände" durch die
Beschlüsse der Konferenz der Vertragsparteien anerkannt worden sind.
Berücksichtigt man die historische Verantwortung, den Stand der
wirtschaftlichen Entwicklung, die technologische Akkumulation, den Index
der menschlichen Entwicklung, den Status eines gefährdeten Landes und
ähnliche Indikatoren, so gibt es Beschlüsse der Vertragsstaatenkonferenz,
wonach sich Türkiye aufgrund ihrer besonderen Umstände in einer anderen
Lage befindet als andere Anhang-I-Länder (26/CP.7, 1/CP.16, 2/CP.17,
1/CP.18 und 21/CP.20).
Das UNFCCC verfügt über zwei Umsetzungsinstrumente: Das Kyoto-Protokoll
(bis 2020) und das Pariser Abkommen (nach 2020).