Anforderungen an die Gültigkeit des Reisepasses bei der Einreise nach Türkiye gemäß dem Gesetz über Ausländer und internationalen Schutz

Seit dem 1. Januar 2015 müssen Ausländer, die nach Türkiye einreisen wollen, gemäß Artikel 7.1b des "Gesetzes über Ausländer und internationalen Schutz" Nr. 6458 ein Reisedokument (Reisepass) mit sich führen, dessen Gültigkeitsdauer mindestens 60 Tage über die "Aufenthaltsdauer" ihres Visums, E-Visums, ihrer Visumbefreiung oder ihrer Aufenthaltsgenehmigung hinausgeht.

Beispiel A: Um mit einem Visum mit einer "Aufenthaltsdauer" von 90 Tagen nach Türkiye einzureisen, sollten Ausländer einen Reisepass/Reisedokument besitzen, der zum Zeitpunkt der Einreise noch mindestens 60 Tage gültig ist, was insgesamt 150 Tage (90 Tage + 60 Tage/5 Monate) Gültigkeit ergibt.

Beispiel B: Um mit einem Visum mit einer Aufenthaltsdauer von 30 Tagen nach Türkiye einreisen zu können, müssen Ausländer einen Reisepass/Reisedokument besitzen, der bei der Einreise noch mindestens 60 Tage, also insgesamt 90 Tage (30 Tage + 60 Tage/3 Monate) gültig ist.

In Übereinstimmung mit internationalen Abkommen und besonderen gesetzlichen Bestimmungen sind die folgenden Kategorien von dieser Bestimmung ausgenommen:

- Staatsangehörige von Ländern, die gemäß dem "Europäischen Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates" mit ihren nationalen Personalausweisen nach Türkiye einreisen dürfen :

Länder, deren Staatsbürger mit ihren nationalen Personalausweisen nach Türkiye einreisen dürfen

- Staatsangehörige von Ländern, deren Reisepässe abgelaufen sind, aber noch eine gewisse Zeit als gültig gelten :

Länder, deren Staatsbürger mit ihren nationalen Personalausweisen nach Türkiye einreisen dürfen

- Inhaber von Diplomaten-, Sonder- und Dienstpässen

Wir empfehlen Ihnen, ein Reisedokument/einen Reisepass mitzuführen, das/der noch mindestens 6 Monate nach Ihrer Ankunft in Türkiye gültig ist.