Allgemeine Informationen über türkische Visa

Es wird dringend empfohlen, dass Ausländer, die Türkiye besuchen möchten, die entsprechenden Informationen über die Visabestimmungen in unserem Land lesen sollten.

Die Visabestimmungen für den touristischen und geschäftlichen Besuch eines Landes können sich von denen für den Arbeits- und Bildungsbesuch unterscheiden. Auch die Visabestimmungen von Türkiye können sich nach dem Prinzip der Gegenseitigkeit ändern.

Während einige Antragsteller für ihren touristischen oder geschäftlichen Besuch in Türkiye von der Visumspflicht befreit sind, können die anderen ein E-Visum erhalten. Alle anderen Antragsteller müssen ein Visum über die türkischen Auslandsvertretungen beantragen.

Informationen über die Visabestimmungen von Türkiye finden Sie unter der folgenden Adresse: www.mfa.gov.tr

Folgende Visatypen werden von Türkiye erteilt;

1- TOURIST/GESCHÄFTSMANN/-FRAU

a) Touristischer Besuch

b) Einzeltransit

c) Doppeltransit

d) Geschäftstreffen / Handel

e) Konferenz / Seminar / Sitzung

f) Festival/Messe/Ausstellung

g) Sportliche Aktivität

h) Kulturell-künstlerische Aktivität

i) Offizieller Besuch

j) Besuch in der Türkischen Republik Nordzypern

2 - OFFIZIELLES VISUM

a) Dienstpflichtig

b) Kurier

3- STUDENTEN- UND AUSBILDUNGSVISUM

a) Praktikumsvisum

b) Praktikum ERASMUS

c) Praktikum AISEC

d) Teilnahme an einem Sprachkurs (Türkisch)

e) Kurszweck

f) Bildungszweck

g) Ausbildung in der Türkischen Republik Nordzypern

4- ARBEITSVISUM

a) Beschäftigungszweck/Sonderbeschäftigungszweck

b) Zugewiesene Dozenten / Akademiker

c) Zugewiesene Sportler

d) Zugewiesene Künstler

e) Zugewiesene Freizonenarbeiter

f) Zugewiesene Journalisten

g) Montage- und Reperaturarbeiten

5- SONSTIGE VISA

a) Archäologische Ausgrabung, Erkundungszweck

b) Dokumentationszweck

c) Reiseveranstaltervertreter

d) Medizinische Behandlungszwecke

e) Begleitungszweck

f) Zweck der Familienzusammenführung

g) Frachtvisum

h) Seefahrervisum

GÜLTIGKEIT DES REISEPASSES

Gemäß Artikel 7.1b des "Gesetzes über Ausländer und internationalen Schutz" Nr. 6458 müssen Ausländer, die nach Türkiye einreisen wollen, ein Reisedokument (Reisepass) mitführen, dessen Gültigkeitsdauer mindestens 60 Tage über die "Aufenthaltsdauer" ihres Visums, E-Visums, ihrer Visumbefreiung oder ihrer Aufenthaltsgenehmigung hinausgeht.

Beispiel A: Um mit einem Visum mit einer "Aufenthaltsdauer" von 90 Tagen nach Türkiye einzureisen, sollten Ausländer ein Reisedokument besitzen, das zum Zeitpunkt der Einreise noch mindestens 60 Tage gültig ist, also insgesamt 150 Tage (90 Tage + 60 Tage) Gültigkeit hat.

Beispiel B: Um mit einem Visum mit einer Aufenthaltsdauer von 30 Tagen nach Türkiye einzureisen, müssen Ausländer über ein Reisedokument verfügen, das zum Zeitpunkt der Einreise noch mindestens 60 Tage gültig ist, also insgesamt 90 Tage (30 Tage + 60 Tage) gültig ist.

In Übereinstimmung mit internationalen Abkommen und besonderen gesetzlichen Bestimmungen sind die folgenden Kategorien von dieser Bestimmung ausgenommen:

a) Staatsangehörige von Ländern, die gemäß dem "Europäischen Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates" mit ihren nationalen Ausweisen nach Türkiye einreisen dürfen;

1- Deutschland

2- Belgien

3- Frankreich

4- Georgien

5- die Niederlande

6- Spanien

7- Schweiz

8- Italien

9- Türkische Republik Nordzypern

10- Liechtenstein

11- Luxemburg

12- Malta

13- Portugal

14- Griechenland

b) Staatsangehörige von Ländern, deren Pässe abgelaufen sind, aber noch für eine bestimmte Zeit als gültig gelten:

1. Deutschland - Pässe, die innerhalb des letzten Jahres abgelaufen sind / Ausweise, die innerhalb des letzten Jahres abgelaufen sind

2. Belgien - Pässe, deren Gültigkeit innerhalb der letzten 5 Jahre abgelaufen ist.

3. Frankreich - Pässe, die innerhalb der letzten 5 Jahre abgelaufen sind.

4. Spanien - Pässe, die innerhalb der letzten 5 Jahre abgelaufen sind.

5. Schweiz - Pässe, die innerhalb der letzten 5 Jahre abgelaufen sind.

6. Luxemburg - Pässe, innerhalb der letzten 5 Jahre abgelaufen sind.

7. Portugal - Pässe, die innerhalb der letzten 5 Jahre abgelaufen sind.

8. Bulgarien - Gültiger regulärer Reisepass

c) Inhaber von Diplomaten-, Sonder- und amtlichen Pässen

ALLGEMEINE INFORMATIONEN

- Besucher, die nicht von der Visumspflicht befreit sind, müssen ihr Visum über das Vorantragssystem für das türkische Aufklebervisum (www.visa.gov.tr) beantragen oder einen Termin mit den türkischen Konsularbüros vereinbaren. Antragsteller, die die Voraussetzungen erfüllen, werden vom Vorantragssystem für das türkische Aufklebervisum zum E-Visum System (www.evisa.gov.tr) weitergeleitet. In den Ländern, in denen Türkiye keine konsularische Vertretung unterhält, kann auch eine Online-Terminvereinbarung mit der nächstgelegenen akkreditierten konsularischen Vertretung von Türkiye genutzt werden.

- Um Unannehmlichkeiten zu vermeiden, die durch Verzögerungen bei der Bearbeitung entstehen können, wird empfohlen, Visa mindestens einen Monat vor der geplanten Reise zu beantragen.

- Die den Ausländern erteilten Visa garantieren kein absolutes Recht auf Einreise nach Türkiye.

- Die Visagebühren werden nicht zurückerstattet, wenn der Antrag abgelehnt wird.

- Alle Antragsteller müssen eine Krankenversicherung abschließen, die während ihres Aufenthalts in Türkiye gültig ist.

- Die durch ein Visum oder eine Visumbefreiung gewährte Aufenthaltsdauer darf 90 Tage innerhalb von 180 Tagen nicht überschreiten. Die Regelung von 90 Tagen Aufenthalt innerhalb der letzten 180 Tage ist für alle Ausländer, die nach Türkiye einreisen wollen, verbindlich.

- Es ist nicht möglich, dass sich Ausländer, die zwei Pässe besitzen, innerhalb der letzten 180 Tage mit zwei verschiedenen Pässen jeweils 90 Tage in Türkiye aufhalten.

- Bei allen Arten von Visumanträgen können die türkischen Konsularstellen Visa mit einer maximalen Aufenthaltsdauer von 90 Tagen ausstellen. Ausländer, die sich länger als 90 Tage in Türkiye aufhalten möchten, sollten bei der Provinzdirektion der Migrationsverwaltung eine "Kurzzeit-Aufenthaltsgenehmigung" beantragen, um ihren Aufenthalt zu verlängern.

- Die Aufenthaltserlaubnis von Ausländern wird aufgehoben, wenn sie sich im letzten Jahr insgesamt länger als 120 Tage außerhalb von Türkiye aufhalten haben.

- Inhaber von UN-Reisedokumenten (Laissez-Passer), die über blaue UN-Reisedokumente verfügen, können während ihres offiziellen Besuchs in Türkiye eine Visumbefreiung mit einer Aufenthaltsdauer von 90 Tagen innerhalb der vorangegangenen 180 Tage erhalten, wenn sie ihren offiziellen Auftrag nachweisen können. Inhaber eines roten UN-Reisedokuments sind von der Visumpflicht befreit und können sich innerhalb der vorangegangenen 180 Tage 90 Tage in Türkiye aufhalten, unabhängig vom Zweck ihres Besuchs. Für Inhaber von blauen UN-Reisedokumenten gelten die allgemeinen Visabestimmungen, die je nach Herkunftsland festgelegt werden.

- Visumanträge für Reisen, die nicht touristischen oder Handelszwecken dienen (Arbeit oder Studium usw.), müssen bei den türkischen Auslandsvertretungen gestellt werden.

- Unabhängig von der Visumregelung, die für die Bürger eines Landes gilt, müssen die Inhaber von Reisedokumenten dieses Landes vorher ein Visum bei den türkischen Vertretungen beantragen.

- Antragsteller unter 18 Jahren müssen die offizielle schriftliche Zustimmung beider Elternteile vorlegen. Für Antragsteller, die bescheinigen, dass ihre Eltern offiziell geschieden sind und nachweisen, dass ein Elternteil das Sorgerecht innehat, sowie für Antragsteller, bei denen ein Elternteil verstorben ist, kann das Visum je nach Aufenthaltszweck erteilt werden.

- Die Zuständigkeit für die Bearbeitung von Anträgen auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis, die von den folgenden Personen gestellt werden, die visumfrei einreisen und kein Studentenvisum benötigen, liegt bei den örtlichen Einwanderungsbehörden (Provinzialdirektionen für Migration): Ausländer, die auf Einladung von Universitäten, die dem türkischen Hochschulrat unterstehen, nach Türkiye einreisen, um im Rahmen von internationalen Studentenaustauschprogrammen, Kulturprogrammen sowie im Rahmen von EU-Bildungs- und Jugendprogrammen einen Vordiplom-, Diplom-, Nachdiplomstudium oder einen Doktorandenstudium absolvieren.

- Ausländern, die zu touristischen Zwecken über die Seehäfen nach Türkiye einreisen möchten, können von den örtlichen Behörden visumfreie Einreisegenehmigungen ausgestellt werden. Diese Genehmigungen haben eine maximale Aufenthaltsdauer von 72 Stunden und sind nur für Besichtigungszwecke in der Nähe der Seehäfen gültig, über die sie in das Land eingereist sind. Dieses Verfahren soll den visumpflichtigen Besuchern die Einreise erleichtern, begründet aber keinen Anspruch auf ein Visum. Die Pässe dieser Besucher werden von den Grenzbehörden nicht einbehalten; die Besucher erhalten jedoch eine "Einreisegenehmigung für die Hafenstadt", die bei ihrer Ausreise an die Behörden zurückgegeben werden muss.

- Alle hier übermittelten Daten können verarbeitet und in einer Datenbank gespeichert werden, auf die die zuständigen türkischen Behörden im Rahmen ihrer jeweiligen Befugnisse Zugriff haben.

Touristenvisum:

- Wird ein Einladungsschreiben für einen Antrag auf ein Touristenvisum vorgelegt, muss es die TR-Identitätsnummer der einladenden Person, die eindeutige Identität, die Liste der eingeladenen Personen, die ständige Adresse, die Kontaktnummer, die Dauer und den Zweck des Aufenthalts enthalten und die Verbundenheit mit dem Antragsteller muss in dem Schreiben angegeben werden. Handelt es sich bei der einladenden Seite um eine Organisation oder ein Unternehmen, ist eine Bescheinigung über die steuerliche Registrierung der Organisation erforderlich. In dem Einladungsschreiben muss sich die einladende Person/Behörde außerdem verpflichten, die Kosten für Verpflegung und Unterkunft zu übernehmen und die Verantwortung dafür zu tragen. Der Antragsteller muss über ausreichende und/oder regelmäßige Bezüge verfügen.

Arbeitsvisum:

- Ausländer stellen ihre Anträge auf Arbeitserlaubnis über unsere konsularischen Vertretungen in dem Land, in dem sie wohnen oder dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen.

- Um in Türkiye zu arbeiten, müssen Sie bei der nächstgelegenen türkischen Vertretung eine Arbeitserlaubnis und ein Visum beantragen. Ihr Reisepass, das Visumantragsformular und ein Schreiben Ihres Arbeitgebers sind die notwendigen Unterlagen für Ihren Antrag. Die übrigen Unterlagen müssen von Ihrem Arbeitgeber innerhalb von zehn Arbeitstagen nach der Antragstellung beim türkischen Ministerium für Arbeit und soziale Sicherheit (MASS) eingereicht werden.

- Anträge auf Arbeitserlaubnis werden vom Ministerium für Arbeit und soziale Sicherheit positiv oder negativ beschieden. Die Arbeitsgenehmigung ist der Aufenthaltsgenehmigung gleichgestellt. Wird eine Arbeitserlaubnis vom Ministerium genehmigt, wird dem Ausländer von den türkischen Konsulaten eine Gebühr für das Einreisevisum, eine Gebühr für die Bescheinigung der Arbeitserlaubnis und eine Aufenthaltsgebühr berechnet. Da die Arbeitserlaubniskarte die Aufenthaltsgenehmigung in Türkiye ersetzt, kann das von diesen Ämtern ausgestellte "Arbeitsvisum mit Vermerk" nur für die Einreise und für maximal 90 Tage verwendet werden.

- Eine Liste dieser Dokumente finden Sie auf der Website des MASS (www.csgb.gov.tr). Die Anträge werden vom MASS spätestens innerhalb von dreißig Tagen bearbeitet. Unmittelbar nach Ihrer Ankunft in Türkiye (vor Aufnahme der Arbeit) sollten Sie sich innerhalb eines Monats bei der örtlichen Polizeibehörde anmelden, um die erforderliche Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten.

- Die Arbeitserlaubnis wird Ausländern, die in Freizonen in Türkiye arbeiten wollen, vom Wirtschaftsministerium erteilt, Ausländern, die in Einheiten des Ministeriums für Kultur und Tourismus arbeiten wollen, vom genannten Ministerium und Ausländern, die in Universitäten arbeiten wollen, vom Hochschulrat.

Befreiung von Praktikumsvisum/Arbeitserlaubnis:

- Bewerber müssen beim Ministerium für Arbeit und soziale Sicherheit eine Arbeitserlaubnis gemäß Gesetz Nr. 4817 für private Praktikumsanträge einholen, die nicht unter die Bestimmungen von Artikel 55 "Befreiung von der Arbeitserlaubnis" der Durchführungsverordnung über Arbeitserlaubnisse für Ausländer fallen.

- Artikel 55 der Durchführungsverordnung über die Arbeitsgenehmigung von Ausländern Nr. 4817, der die Befreiung von der Arbeitserlaubnis regelt, sind der Umfang und die Dauer der Befreiung von der Arbeitserlaubnis für Ausländer festgelegt. Diejenigen, die die nachstehenden Voraussetzungen erfüllen, benötigen keine Arbeitserlaubnis:

(1) Vorbehaltlich der Bestimmungen in spezifischen Gesetzen und unter der Voraussetzung, dass der Ausländer und der Arbeitgeber ihre Verpflichtungen aus anderen Gesetzen erfüllen;

a) Die Personen, die gemäß den bilateralen oder multilateralen Abkommen, die Türkiye unterzeichnet hat, von der Arbeitsvisumpflicht befreit sind,

b) Ausländer mit ständigem Wohnsitz im Ausland, die sich zu wissenschaftlichen Studien, kulturellen und künstlerischen Aktivitäten für einen Zeitraum von weniger als einem Monat und zu sportlichen Aktivitäten für einen Zeitraum von weniger als vier Monaten vorübergehend in Türkiye aufhalten wollen,

c) Zum Zwecke der Installation, Wartung und Reparatur von Maschinen und Anlagen, die nach Türkiye eingeführt werden, die Ausbildung für ihre Verwendung oder den Transport von defekten Geräten aus Türkiye und vorausgesetzt, dass sie die Gesamtaufenthaltsdauer von drei Monaten innerhalb eines Jahres ab dem Zeitpunkt der Einreise nach Türkiye nicht überschreiten und diese Bedingung mit den Dokumenten beweisen, die sie vorlegen werden, die nach Türkiye gelangen,

ç) Zur Ausbildungszwecken in der Verwendung von Waren und Dienstleistungen, die aus Türkiye exportiert oder nach Türkiye importiert werden, und vorausgesetzt, dass sie die Gesamtaufenthaltsdauer von drei Monaten innerhalb eines Jahres ab dem Zeitpunkt der Einreise nach Türkiye nicht überschreiten und diese Bedingung mit den Dokumenten beweisen, die sie vorlegen werden, die nach Türkiye gelangen,

d) Als verantwortlicher Unterhalter, Darsteller usw. bei Jahrmärkten und Zirkussen, die außerhalb der Grenzen der zertifizierten Tourismuseinrichtungen Aktivitäten durchführen und vorausgesetzt, dass sie die Gesamtaufenthaltsdauer von drei Monaten innerhalb eines Jahres ab dem Zeitpunkt der Einreise nach Türkiye nicht überschreiten und diese Bedingung mit den Dokumenten beweisen, die sie vorlegen werden, die nach Türkiye gelangen,

e) Unter der Bedingung, dass sie nicht länger als zwei Jahre dauert und auf die Studienzeit beschränkt ist, werden die Ausländer, die in staatliche Einrichtungen und Organisationen kommen, zusammen mit den Universitäten, um ihre Kenntnisse und ihr Benehmen zu verbessern, und ihren Status anhand der von ihnen vorgelegten Dokumente nachweisen,

f) Personen, die den türkischen Behörden mitgeteilt haben, dass sie innerhalb eines Zeitraums von nicht mehr als sechs Monaten wichtige Dienstleistungen und Beiträge im soziokulturellen und technologischen Bereich sowie im Bildungsbereich leisten werden.

g) Personen, die Türkiye im Rahmen der Programme des Zentrums für Bildungs- und Jugendprogramme der Europäischen Union (Nationale Agentur) besuchen,

ğ) Ausländer, die im Rahmen von internationalen Ausbildungsprogrammen, die vom Hochschulrat, dem Innenministerium und dem Außenministerium genehmigt wurden, eine Ausbildung absolvieren.

h) Die Ausländer, die als Vertreter von Reiseveranstaltern nach Türkiye kommen, unter der Bedingung, dass die Vertragsdauer acht Monate nicht überschreitet,

ı) Im Laufe der Verträge von anderen Sportlern, Trainern, Fußballspielern, deren Anträge vom türkischen Fußballverband oder der Generaldirektion für Jugend und Sport genehmigt wurden,

i) Durch die bilateralen Protokolle, die gemäß der Regel Nr. I/10 des “Internationalen Übereinkommens über die Normen für die Ausbildung, die Erteilung von Befähigungszeugnissen und den Wachdienst von Seeleuten” sind ausländische Seeleute, die auf Schiffen beschäftigt sind, die von der zuständigen Behörde eine "Konformitätsbescheinigung" erhalten haben und im internationalen türkischen Schiffsregister eingetragen sind und außerhalb der Kabotagelinie operieren, von der Einholung einer Genehmigung befreit,

j) Ausländische Experten, die im Rahmen von Projekten beschäftigt sind, die im Rahmen von Programmen der finanziellen Zusammenarbeit zwischen Türkiye und der Europäischen Union durchgeführt werden, benötigen während ihrer Amtszeit kein Arbeitsvisum.

- Im Rahmen von Artikel 55 werden Aufenthaltsgenehmigungen für Ausländer, die nach Türkiye kommen, als "Kurzzeit”-Aufenthaltsgenehmigungen von der Provinzdirektion für Migrationsverwaltung erteilt. Befreiungszeiträume können nicht verlängert werden, die Ausländer können nach dieser Vorschrift nur einmal innerhalb eines Kalenderjahres von den Befreiungsregeln Gebrauch machen. Voraussetzung für die Inanspruchnahme dieses Rechts ist jedoch, dass die Aufenthaltserlaubnis, die dem Ausländer für denselben Zweck erteilt wurde, bereits vor drei Monaten abgelaufen ist. Falls der Ausländer länger arbeiten muss, als es der Freistellungszeitraum erlaubt, muss er beim Ministerium für Arbeit und soziale Sicherheit ein Arbeitsvisum beantragen.

Visum für Vertreter von Reiseveranstaltern

- Ausländische Vertreter von Reiseveranstaltern sind bis zu acht Monate von der Pflicht zur Beantragung eines Arbeitsvisums für ihre Tätigkeit befreit. Die Anträge von Ausländern, die als Vertreter von Reiseveranstaltern bei der Provinzdirektion für Migration eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen, werden nach den Vorschriften für touristische Besuche bearbeitet.

Transportvisum

- Ausländern, die ein Transportvisum beantragen, kann ein Mehrfacheinreisevisum mit einer Gültigkeitsdauer von einem Jahr erteilt werden, wenn sie die erforderlichen Dokumente vorlegen.

- Die Visabestimmungen für Lkw-Fahrer eines Landes können von den allgemeinen Visabestimmungen für Bürger dieses Landes abweichen. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die nächstgelegene türkische Vertretung.

Das für ausländische religiöse Stiftungen eingesetzte Personal

- Das Personal, das offiziell in ausländischen religiösen Stiftungen in Türkiye beschäftigt ist - Die Arbeitserlaubnis für Ausländer, die in religiösen Stiftungen beschäftigt sind, unterliegt einer Ausnahmebedingung. Die Erlaubnis wird über das Ministerium für auswärtige Angelegenheiten der Republik Türkiye beantragt und die Aufenthaltsgenehmigung wird vom Innenministerium ausgestellt, damit sie in Türkiye arbeiten können.

Visa für archäologische Ausgrabungen, Erkundungen und Dokumentarfilme

- Ausländer, die einen Dokumentarfilm drehen, Forschungsarbeiten oder archäologische Ausgrabungen durchführen wollen, sollten im Voraus eine Sondergenehmigung bei den türkischen Behörden einholen.

- Es ist notwendig, dass derjenige, der nach Türkiye einreist, ein entsprechendes Visum über unsere Auslandsvertretungen für Ausgrabungen und Forschungen erhält.

- Ausländer, die zum Zwecke von Film- und Dokumentaraufnahmen nach Türkiye kommen, sollten eine Genehmigung der Generaldirektion für Kino des Ministeriums für Kultur und Tourismus, und der jeweiligen Kommunalverwaltung einholen.

- Für wissenschaftliche Forschungen, Tonaufnahmen, Dokumentar- und Spielfilme, Fotoaufnahmen zu archäologischen, historischen, geologischen, soziologischen und naturwissenschaftlichen Themen in Türkiye, zu Lande, in der Luft, auf dem Meer, im Fluss und im See können Anträge direkt bei den entsprechenden Institutionen gestellt werden. Anträge auf Erkundungen an der Oberfläche, die in den Katasterverzeichnissen mit archäologischen Ausgrabungen und archäologischen Unterwasserforschungen durchgeführt werden sollen, werden beim Außenministerium über die jeweilige diplomatische Vertretung des Antragstellers in Türkiye und im Ausland über die Vertretungen des Ministeriums für auswärtige Angelegenheiten der Republik Türkiye gestellt.