FA-5, 11. Februar 2021, Antwort vom Sprecher des Außenministeriums, Herrn Hami Aksoy, auf eine Frage bezüglich der Erklärung des Sprechers des US-Außenministeriums zu Osman Kavala

Wir haben auf die Erklärung des US-Außenministeriums, in der die Freilassung von Osman Kavala gefordert wird, am 28. Juli 2020 geantwortet. Wir möchten daran erinnern, dass die zweite Erklärung mit ähnlichem Inhalt erneut nicht mit dem Grundsatz der Rechtsstaatlichkeit im Einklang steht.

Die Gerichtsverfahren bezüglich Osman Kavala werden von unabhängigen Gerichten fortgesetzt. Jeder hat diese Verfahren zu respektieren.

Die Menschenrechtssitzungen des Ministerkomitees des Europarates überwachen die Umsetzung des Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zu Osman Kavala. Unsere Regierung stellt in diesem Zusammenhang die notwendigen Informationen zur Verfügung.

Dass ein Land, dem ein Gerichtsverfahren als Vorwand diente bei der Auslieferung des FETÖ-Anführers, der einen Putschversuch gegen die türkische Demokratie unternommen hat, sich in ein anderes Gerichtsverfahren in der Türkei einzumischen versucht, ist ein widersprüchlicher und prinzipienloser Ansatz.

Die Türkei ist ein Rechtsstaat. Kein Staat oder keine Person kann türkischen Gerichten Anweisungen bezüglich gerichtlicher Verfahren erteilen.