FA-25, 8. September 2022 Erklärung des Sprechers des Außenministeriums, Botschafter Tanju Bilgiç, als Antwort auf die Frage zum Bericht des UN-Hochkommissars für Menschenrechte über die Menschenrechtslage in der Uigurischen Autonomen Region Xinjiang der Volksrepublik China

Der kürzlich veröffentlichte Bericht des UN-Hochkommissars für Menschenrechte über die Lage in der Uigurischen Autonomen Region Xinjiang bestätigt die von unserem Land und der Weltöffentlichkeit geäußerten Befürchtungen in Bezug auf die uigurischen Türken und andere in der Region lebende muslimische Minderheiten.

Daher ist es wichtig, die in dem Bericht enthaltenen Erkenntnisse und Bewertungen zu berücksichtigen.

Unsere Erwartungen und Empfindlichkeiten in Bezug auf das Wohlergehen und die friedlichen Lebensbedingungen der uigurischen Türken und den Schutz ihrer Grundrechte und -freiheiten werden sowohl bei unseren bilateralen Kontakten mit den Behörden der Volksrepublik China als auch auf internationalen Plattformen, insbesondere bei den Vereinten Nationen, stets betont.

Der Besuch einer türkischen Delegation und unseres Botschafters in Peking in der Uigurischen Autonomen Region Xinjiang auf Einladung der Volksrepublik China steht schon seit einiger Zeit auf der Tagesordnung. Wenn unsere Erwartungen an sinnvolle, umfassende und ungehinderte Besuche erfüllt werden, werden diese Besuche zustande kommen.