FA-19, 11. Juli 2022, Antwort des Sprechers des Außenministeriums, Botschafter Tanju Bilgiç, auf eine Frage zur Entscheidung des EGMR zur Umsetzung des Kavala-Urteils

Die Auffassung unseres Ministeriums bezüglich der Verweisung der Umsetzung der Kavala-Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR), welche durch das Ministerkomitee des Europarats (EG) an den EGMR übertragen wurde, wurde der Öffentlichkeit in unserer Erklärung vom 2. Februar 2022 mitgeteilt. In unserer Erklärung brachten wir unsere Erwartung zum Ausdruck, dass der EGMR die Sachlage gerecht beurteilen und nicht wie ein Gericht der ersten Instanz agieren sollte.

Unsere Kommunikation mit dem CoE wurde während des gesamten Prozesses fortgesetzt und unser Justizministerium informierte regelmäßig über die Entwicklungen im Gerichtsverfahren der oben genannten Person. Außerdem wurden dem EGMR und dem Ministerkomitee des Europarats mitgeteilt, dass die oben genannte Person infolge seiner Verhaftung als Ergebnis des laufenden innerstaatlichen Verfahrens verurteilt wurde.

Allerdings hat der EGMR mit seiner heute (11. Juli 2022) verkündeten Entscheidung unsere Erwartungen leider nicht erfüllt und die Glaubwürdigkeit des europäischen Menschenrechtssystems einmal mehr in Frage gestellt.

Wir erwarten vom Ministerkomitee des Europarats, das den Prozess in der nächsten Phase verfolgen wird, dass es seinen bisherigen parteiischen und selektiven Ansatz aufgibt, mit gesundem Menschenverstand handelt und die Bemühungen bestimmter Kreise, die Angelegenheit zu politisieren, vermeidet.