FA-17, 7. Mai 2021, Antwort vom Sprecher des Außenministeriums, Botschafter Tanju Bilgiç, auf eine Frage bezüglich des in Deutschland verabschiedeten Gesetzes zur Regelung des Erscheinungsbilds von Beamtinnen und Beamtenumgesetzt wird

Mit dem heute vom Bundesrat verabschiedeten "Gesetz zur Regelung des äußeren Erscheinungsbildes von Beamtinnen und Beamten" erhalten die zuständigen Ministerien und Behörden die Befugnis, das äußere Erscheinungsbild von Beamtinnen und Beamten, das ihre religiösen Überzeugungen oder Weltanschauungen konnotiert, einzuschränken.

Die Tatsache, dass die besagte Rechtsvorschrift in Deutschland in Eile vorbereitet wurde, ohne die Meinung von Nichtregierungsorganisationen einzuholen und ohne angemessene öffentliche Diskussion, hat berechtigte Reaktionen hervorgerufen.

Es ist äußerst wichtig, dass diese Regelung umgesetzt wird, ohne die Glaubensfreiheit unserer Bürger und der in Deutschland lebenden muslimischen Gemeinschaft zu beeinträchtigen und dass sie in keiner Weise zu einem Kopftuchverbot führt.

In einer Zeit, in der Anti-Islamismus, Fremdenfeindlichkeit und diskriminierende Bewegungen in Europa zügig an Boden gewinnen, erwarten wir von Politikern und Gesetzgebern, dass sie gesunden Menschenverstand zeigen, um den zunehmenden Rassismus nicht zu schüren und den Integrationsbemühungen nicht zu schaden.