Der heute (19. August) von Griechenland verkündete Sonderraumordnungsplan für Erneuerbare Energiequellen, der auch die Ägäis umfasst, wird für Türkiye keine rechtlichen Konsequenzen nach sich ziehen, ebenso wie andere ähnliche Initiativen Griechenlands im Zusammenhang mit den miteinander verknüpften Ägäis-Fragen zwischen den beiden Ländern, einschließlich geografischer Formationen, deren Souveränität nicht durch internationale Verträge an Griechenland abgetreten wurde.
Wie wir bereits bei verschiedenen Gelegenheiten betont haben, werden diese und ähnliche Initiativen den rechtlichen Standpunkt von Türkiye in Fragen der Ägäis nicht beeinträchtigen.
Wir bekräftigen, dass einseitige Maßnahmen in geschlossenen oder halbgeschlossenen Meeren wie der Ägäis und dem Mittelmeer vermieden werden sollten und dass das internationale Seerecht die Zusammenarbeit zwischen den Anrainerstaaten in solchen Meeren fördert. Wir unterstreichen erneut, dass Türkiye als einer der beiden Anrainerstaaten der Ägäis weiterhin bereit ist, mit Griechenland zusammenzuarbeiten.
Im Rahmen der Athener Erklärung über freundschaftliche Beziehungen und gute Nachbarschaft vom 7. Dezember 2023 hält Türkiye an ihrer Position fest, dass zur Lösung von Fragen auf der Grundlage des Völkerrechts, der Gerechtigkeit und der guten Nachbarschaft ein aufrichtiger und umfassender Ansatz verfolgt werden sollte.