-Zusatzprotokoll zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten in der Fassung des Protokolls Nr. 11
https://rm.coe.int/168006377b
-Protokoll Nr. 2 zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten, durch das dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte die Zuständigkeit zur Erstattung von Gutachten übertragen wird
https://rm.coe.int/168006b784
-Protokoll Nr. 3 zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten, durch das die Artikel 29, 30 und 34 der Konvention geändert werden
https://rm.coe.int/168006b785
-Protokoll Nr. 4 zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten, durch das gewisse Rechte und Freiheiten gewährleistet werden, die nicht bereits in der Konvention oder im ersten Zusatzprotokoll enthalten sind
https://rm.coe.int/168006b786
-Protokoll Nr. 5 zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten, durch das die Artikel 22 und 40 der Konvention geändert werden
https://rm.coe.int/168006ff7a
-Protokoll Nr. 6 zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten, über die Abschaffung der Todesstrafe
https://rm.coe.int/168007953a
-Protokoll Nr. 7 zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten
https://rm.coe.int/168007a096
-Protokoll Nr. 8 zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten
https://rm.coe.int/168007a097
-Protokoll Nr. 9 zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten
https://rm.coe.int/168007bd39
-Protokoll No. 10 / English link:
Protocol No. 10 / Republic of Türkiye Ministry of Foreign Affairs (mfa.gov.tr)
-Protokoll Nr. 11 zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten über die Umgestaltung des durch die Konvention eingeführten Kontrollmechanismus
https://rm.coe.int/168007cdc0
-Protokoll Nr. 12 zur Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten
https://rm.coe.int/1680080631
-Protokoll Nr. 13 zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten, bezüglich der Abschaffung der Todesstrafe unter allen Umständen
https://rm.coe.int/168008157c