Nr. 86, 19. April 2025, Zu den laufenden Gerichtsverfahren in den USA gegen die türkische Staatsbürgerin Rümeysa Öztürk

Die Entwicklungen um die türkische Staatsbürgerin Rümeysa Öztürk wurden von Anfang an aufmerksam verfolgt.

Unsere Bürgerin ist zu einer der Symbolfiguren eines juristischen Verfahrens geworden, das aufgrund der innenpolitischen Entwicklungen in den USA entstanden ist und Tausende von ausländischen Studenten betrifft. Das Verfahren wird im Einklang mit den Wünschen unserer Bürgerin und ihrer Familie und im Rahmen der Achtung der persönlichen Rechte durchgeführt.

Die konsularische Unterstützung, die allen türkischen Staatsbürgern gewährt wird, die im Ausland in Not geraten sind, wurde auch Frau Öztürk von Anfang an gewährt. Der türkische Generalkonsul in Houston hat unsere Bürgerin mehrmals im Bundesstaat Louisiana besucht, und der türkische Generalkonsul in Boston hat ein Online-Treffen mit Frau Öztürk abgehalten.

Im Gegensatz zu den Behauptungen, die in einigen Stellungnahmen aufgestellt wurden, um die Öffentlichkeit absichtlich in die Irre zu führen und die Situation unserer Bürgerin zu politisieren, gibt es zwei separate Gerichtsverfahren, die Frau Öztürk betreffen.

Das erste Verfahren bezieht sich auf ein derzeit im Bundesstaat Louisiana laufendes Einwanderungsverfahren. Bei der Anhörung am 16. April, die von unserem Generalkonsulat in Houston verfolgt wurde, wird die Rechtmäßigkeit der Aufhebung des Visums unserer Bürgerin durch die US-Behörden geprüft. Eine Entscheidung in dieser Angelegenheit wird voraussichtlich am 1. Mai bekannt gegeben. Das Gericht hat den Antrag auf Freilassung von Frau Öztürk auf Kaution bis zu diesem Zeitpunkt abgelehnt.

Das zweite Verfahren bezieht sich auf einen Einspruch gegen die Inhaftierung von Frau Öztürk. In der Anhörung, die am 14. April vor dem Gericht im Bundesstaat Vermont stattfand und die von unserem Generalkonsulat in Boston verfolgt wurde, wurde die Entscheidung am 18. April bekannt gegeben. Das Gericht entschied, dass die Zuständigkeit für die Prüfung des Einspruchs beim Staat Vermont liegt, und ordnete die Überstellung von Frau Öztürk nach Vermont bis spätestens 1. Mai an. Der Antrag auf Freilassung gegen Kaution soll von diesem Gericht am 9. Mai geprüft werden.

Das Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten der Republik Türkiye wird beide Verfahren weiterhin mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln aufmerksam verfolgen und die notwendige Unterstützung leisten.