Nr. 71, 25. April 2024, Zur Resolution der chilenischen Abgeordnetenkammer zu den Ereignissen von 1915

Die gestern (24. April) von der chilenischen Abgeordnetenkammer verabschiedete Resolution, in der die Ereignisse von 1915 als „Völkermord“ anerkannt werden, ist null und nichtig.

Parlamente haben keine Befugnis, Geschichte zu interpretieren oder darüber zu urteilen.

Diese Resolution verstößt auch gegen die UN-Konvention von 1948 über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes, die besagt, dass das Verbrechen des Völkermordes nur von einem zuständigen Gericht beurteilt werden kann.