Nr. 68, 24. April 2024, Zu den Erklärungen der Behörden einiger Länder

Wir weisen die einseitigen Erklärungen zurück, die über die Ereignisse von 1915 abgegeben wurden, um einigen radikalen Kreisen zu gefallen.

Diese Erklärungen, die die historischen Fakten verzerren, verstoßen auch gegen das Völkerrecht. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat eindeutig unterstrichen, dass die Ereignisse von 1915 Gegenstand einer legitimen Debatte sind.

Diese voreingenommenen und parteiischen Erklärungen zur Geschichte untergraben nicht nur die Bemühungen um eine Versöhnung zwischen den beiden Gemeinschaften, sondern ermutigen auch radikale Gruppen dazu, Hassverbrechen zu begehen.

Wir rufen alle Parteien auf, unseren Vorschlag für eine Gemeinsame Historische Kommission und den eingeleiteten Normalisierungsprozess mit Armenien zu unterstützen.