Gemeinsame Erklärung von Vertretern Irans, Russlands und von Türkiye zu den Ergebnissen des 21. internationalen Treffens zu Syrien im Astana-Format, Astana, 24-25 Januar 2024

Vertreter der Islamischen Republik Iran, der Russischen Föderation und der Republik Türkiye als Garantenländer des Astana-Formats:

1. ..erörterten die jüngsten internationalen und regionalen Entwicklungen und betonten die führende Rolle des Astana-Prozesses bei der dauerhaften Beilegung der Krise in Syrien;

2. ..erkannten die negativen Auswirkungen der Eskalation des palästinensisch-israelischen Konflikts auf die Lage in der Arabischen Republik Syrien an. Sie betonten, wie wichtig es ist, eine Ausweitung des bewaffneten Konflikts und die Beteiligung anderer Staaten in der Region zu verhindern.

Sie brachten auch ihre tiefe Besorgnis über die humanitäre Katastrophe im Gazastreifen zum Ausdruck und betonten die Notwendigkeit, die brutalen Angriffe Israels auf die Palästinenser zu beenden und humanitäre Hilfe nach Gaza zu schicken. Sie forderten einen sofortigen Waffenstillstand und die Umsetzung der Resolution A/ES/-10/L.27 (2023) der Generalversammlung der Vereinten Nationen, in der alle Parteien aufgefordert werden, ihren völkerrechtlichen Verpflichtungen nachzukommen.

3. ..bekräftigten ihr unerschütterliches Bekenntnis zur Souveränität, Unabhängigkeit, Einheit und territorialen Integrität der Arabischen Republik Syrien und zu den Zielen und Grundsätzen der Charta der Vereinten Nationen und betonten, dass diese Grundsätze von allen geachtet und eingehalten werden müssen.

4. ..betonten, wie wichtig es ist, die Bemühungen um die Wiederherstellung der Beziehungen zwischen Türkiye und Syrien auf der Grundlage gegenseitiger Achtung, des guten Willens und gutnachbarlicher Beziehungen fortzusetzen, um den Terrorismus zu bekämpfen, die Voraussetzungen für eine sichere, freiwillige und menschenwürdige Rückkehr der Syrer unter Beteiligung des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen (UNHCR) zu schaffen, den politischen Prozess wiederzubeleben und den ungehinderten Zugang der humanitären Hilfe für alle Syrer zu gewährleisten. Sie begrüßten die diesbezüglichen Bemühungen der Garanten von Astana im Rahmen des vierseitigen Formats.

5. ..bekundeten ihre Entschlossenheit, weiterhin zusammenzuarbeiten, um den Terrorismus in all seinen Formen und Ausprägungen zu bekämpfen und separatistischen Bestrebungen, einschließlich durch grenzüberschreitende Angriffe und Infiltration, entgegenzuwirken, die die Souveränität und territoriale Integrität Syriens untergraben und die nationale Sicherheit der Nachbarländer bedrohen. Sie verurteilten die Aktivitäten terroristischer Gruppen und ihnen nahestehender Gruppen, die unter verschiedenen Namen in verschiedenen Teilen Syriens operieren, einschließlich der Angriffe auf zivile Einrichtungen, die Opfer unter der Zivilbevölkerung forderten. Sie betonten, dass alle Vereinbarungen in Nordsyrien vollständig umgesetzt werden müssen.

6. ..haben sich eingehend mit der Lage in der Deeskalationszone Idlib (IGAB) befasst und betont, dass die Ruhe vor Ort durch die vollständige Umsetzung aller Vereinbarungen zu Idlib aufrechterhalten werden muss. Sie äußerten ihre ernste Besorgnis über die Präsenz und die Aktivitäten terroristischer Gruppen, die eine Bedrohung für die Zivilbevölkerung innerhalb und außerhalb der IGAB darstellen. Sie kamen überein, weitere Anstrengungen zu unternehmen, um eine nachhaltige Normalisierung der Lage in und um die IGAB, einschließlich der humanitären Lage, zu gewährleisten.

7. ..erörterten die Lage im Nordosten der Arabischen Republik Syrien und kamen überein, dass dauerhafte Sicherheit und Stabilität in dieser Region nur auf der Grundlage der Wahrung der Souveränität und der territorialen Integrität des Landes erreicht werden können. Sie lehnten jeden Versuch ab, unter dem Deckmantel der Terrorismusbekämpfung neue Realitäten vor Ort zu schaffen, einschließlich der Versuche einer unrechtmäßigen Selbstverwaltung. Sie bekräftigten ihre Entschlossenheit, separatistischen Bestrebungen entgegenzutreten, die darauf abzielen, die Einheit Syriens zu untergraben und die nationale Sicherheit der Nachbarländer zu bedrohen, unter anderem durch grenzüberschreitende Angriffe und Infiltration, auch von westlich des Euphrat.

Sie bekräftigten ihre Ablehnung der illegalen Aneignung und des Transfers von Öleinnahmen, die Syrien gehören sollten. Sie verurteilten alle einseitigen Sanktionen, die gegen das Völkerrecht, das humanitäre Völkerrecht und die Charta der Vereinten Nationen verstoßen, einschließlich aller selektiven Maßnahmen und Ausnahmeregelungen für bestimmte Regionen Syriens, die zum Zusammenbruch des Landes führen könnten, indem sie die separatistische Agenda erleichtern.

Sie verurteilten die Handlungen von Ländern, die den Terrorismus unterstützen und die Einheit des syrischen Staates untergraben, einschließlich der unrechtmäßigen Versuche einer Selbstverwaltung im Nordosten Syriens.

Sie äußerten tiefe Besorgnis über alle Formen der Verfolgung von Zivilisten östlich des Euphrat durch separatistische Gruppen, einschließlich Zwangsrekrutierung, Unterdrückung friedlicher Demonstrationen und diskriminierender Praktiken im Bildungsbereich sowie Einschränkungen der politischen Aktivitäten, der Journalisten, des Rechts auf Versammlung und der Reisefreiheit, die auch zu Zusammenstößen mit arabischen Stämmen geführt haben.

8. ..verurteilten alle Bemühungen eines Landes, terroristische und separatistische Bestrebungen einzelner ethnischer und religiöser Bevölkerungsgruppen zu schüren und sie mit Waffen auszustatten.

9. ..verurteilten alle israelischen Militärangriffe in Syrien. Sie betrachteten diese Handlungen als Verstöße gegen das Völkerrecht, das humanitäre Völkerrecht und die Souveränität und territoriale Integrität Syriens; sie wiesen darauf hin, dass sie die Region destabilisieren und die Spannungen verschärfen, und forderten ein Ende dieser Angriffe.

Sie bekräftigten insbesondere die Notwendigkeit, d ie allgemein anerkannten Regeln des Völkerrechts zu achten, einschließlich der Bestimmungen der einschlägigen Resolutionen der Vereinten Nationen, in denen die Besetzung des syrischen Golan abgelehnt wird, insbesondere der Resolutionen 242 und 497 des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen, in denen alle von Israel in diesem Zusammenhang getroffenen Entscheidungen und Maßnahmen für ungültig und als nicht rechtswirksam erklärt werden.

10. ..brachten ihre Überzeugung zum Ausdruck, dass es in Syrien keine militärische Lösung geben kann, und bekräftigten ihr Engagement für die Förderung eines tragfähigen und dauerhaften politischen Prozesses, der von den Vereinten Nationen unterstützt und von den Syrern im Einklang mit der Resolution 2254 des UN-Sicherheitsrats geführt und getragen wird.

11. ..unterstrichen die wichtige Rolle des syrischen Verfassungsausschusses, der mit dem entscheidenden Beitrag der Garantenländer des Astana-Formats zur Umsetzung der Beschlüsse des Kongresses für den syrischen nationalen Dialog in Sotschi eingerichtet wurde, bei der Förderung einer politischen Lösung in der Arabischen Republik Syrien. Sie riefen den Ausschuss dazu auf, seine Arbeit so bald wie möglich wieder aufzunehmen und dabei das konstruktive Engagement der syrischen Parteien zu gewährleisten und die 9. Runde des Redaktionsausschusses abzuhalten. In diesem Zusammenhang bekräftigten sie ihre Zusage, die Arbeit des Ausschusses durch eine kontinuierliche Zusammenarbeit mit den syrischen Parteien und dem Sonderbeauftragten des UN-Generalsekretärs für Syrien, Geir O. Pedersen, als Vermittler zu unterstützen, um seine nachhaltige und wirksame Arbeit zu gewährleisten.

Sie betonten die Notwendigkeit, dass der Verfassungsausschuss seine Arbeit ohne bürokratische und logistische Hindernisse durchführen kann. Sie riefen dazu auf, unverzüglich alle notwendigen Voraussetzungen zu schaffen, damit der Ausschuss seine Arbeit ohne Unterbrechung durchführen kann.

Sie brachten ihre Überzeugung zum Ausdruck, dass sich der Verfassungsausschuss bei seiner Arbeit an die Aufgabenstellung und die Grundregeln der Geschäftsordnung halten sollte, damit er seinen Auftrag zur Vorbereitung und Ausarbeitung einer Verfassungsreform erfüllen kann.

12. ..brachten ihre ernste Besorgnis über die humanitäre Lage in Syrien zum Ausdruck, die sich durch die Folgen des verheerenden Erdbebens vom 6. Februar 2023 noch verschärft hat.

13. ..betonten, wie wichtig es ist, die humanitäre Hilfe für Syrien im Einklang mit dem Völkerrecht und der Resolution 46/182 der Generalversammlung der Vereinten Nationen aufrechtzuerhalten und aufzustocken. Angesichts des erhöhten Risikos einer unsicheren Ernährungslage infolge der Kürzung der vom Welternährungsprogramm (WFP) durchgeführten Hilfsprogramme aufgrund von Haushaltszwängen forderten sie eine angemessene Finanzierung der humanitären Hilfe für alle Syrer durch die Geber.

Sie nahmen die Entscheidung der Regierung der Arabischen Republik Syrien zur Kenntnis, das Mandat der humanitären Organisationen der Vereinten Nationen für die Nutzung des Grenzübergangs Bab al-Hawa mit Türkiye zur Bereitstellung von Hilfe für die Zivilbevölkerung in den nordwestlichen Regionen der Arabischen Republik Syrien vom 13. Januar bis zum 13. Juli 2024 zu verlängern und das Mandat für die Grenzübergänge Bab al-Salam und Al-Rai mit Türkiye bis zum 13. Februar 2024 zu verlängern, um Hilfe für die von den Erdbeben vom 6. Februar betroffenen Gebiete zu leisten; Sie betonten, wie wichtig es ist, die humanitäre Hilfe für alle Syrer über alle von den Vereinten Nationen genehmigten Modalitäten und Verfahren, einschließlich der grenz- und linienübergreifenden Hilfe für Nordwestsyrien, ununterbrochen aufrechtzuerhalten.

Sie betonten die Notwendigkeit, Hindernisse für die Bereitstellung humanitärer Hilfe zu beseitigen und die humanitäre Hilfe für alle Syrer im ganzen Land zu erhöhen, und zwar ohne Diskriminierung, Politisierung oder Vorbedingungen.

14. ..forderten zur Verbesserung der humanitären Lage in Syrien und zur Unterstützung von Fortschritten im politischen Einigungsprozess die internationale Gemeinschaft, die Vereinten Nationen und die humanitären Organisationen auf, ihre Hilfe für alle Syrer durch die Umsetzung von Projekten zur frühzeitigen Erholung und Resilienz zu verstärken, einschließlich der Wiederherstellung grundlegender Infrastruktureinrichtungen, -Wasser- und Stromversorgung, Abwasserentsorgung, Gesundheit, Bildung, Schulen und Krankenhäuser- sowie der humanitären Minenräumprojekte im Einklang mit dem humanitären Völkerrecht.

15. ..betonten die Notwendigkeit, die sichere, menschenwürdige und freiwillige Rückkehr von Flüchtlingen und Vertriebenen an ihre Wohnorte in Syrien zu erleichtern und ihr Recht auf Rückkehr sowie ihr Recht auf Unterstützung in diesem Prozess zu gewährleisten. Sie appellierten an die internationale Gemeinschaft, den syrischen Flüchtlingen und Vertriebenen die notwendige Unterstützung zu gewähren, und bekräftigten ihre Bereitschaft, weiterhin mit allen relevanten Parteien, einschließlich des UNHCR und anderer internationaler Fachorganisationen, zusammenzuarbeiten. Sie betonten, wie wichtig es ist, weiterhin darauf hinzuarbeiten, dass in Syrien die notwendigen Voraussetzungen für eine freiwillige und menschenwürdige Rückkehr der Syrer geschaffen werden.

16. ..bekräftigten ihre Entschlossenheit, die Maßnahmen zur gegenseitigen Freilassung von Inhaftierten/Entführten im Rahmen der Arbeitsgruppe für die Freilassung von Inhaftierten/Entführten, die Rückführung von Leichen und die Identifizierung von Vermissten fortzusetzen, ein einzigartiger Mechanismus, der sich als notwendig und wirksam für die Vertrauensbildung zwischen den syrischen Parteien erwiesen hat. Sie kamen überein, die gemeinsamen Bemühungen um die Freilassung der Inhaftierten/Entführten zu intensivieren. Sie waren sich einig, dass die Aktivitäten der Arbeitsgruppe auf die Rückführung von Leichen und die Identifizierung von Vermissten ausgeweitet werden müssen. Sie begrüßten den Wunsch nach einer Ausweitung der Aktivitäten innerhalb der Gruppe.

17. ..begrüßten die Teilnahme der Delegationen Jordaniens, Iraks und Libanons als Beobachter am Astana-Format sowie der Vertreter der Vereinten Nationen und des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz.

18. ..dankten den kasachischen Behörden aufrichtig für die Ausrichtung des 21. hochrangigen Treffens zu Syrien im Astana-Format in Astana.

Sie betonten die besondere Rolle Kasachstans als Initiator des Astana-Prozesses und als Gastgeberland internationaler Treffen zu Syrien, das stets Räumlichkeiten und Gastfreundschaft geboten hat, um das reibungslose Funktionieren dieses einzigartigen multilateralen Mechanismus zu gewährleisten.

19. ..nahmen die Vereinbarung zur Kenntnis, das nächste Gipfeltreffen in der Russischen Föderation abzuhalten, die in der gemeinsamen Erklärung des trilateralen Gipfels vom 19. Juli 2022 festgehalten wurde.

20. ..vereinbarten, das 22. hochrangige Treffen zu Syrien im Astana-Format in der zweiten Hälfte des Jahres 2024 abzuhalten.