Internationaler Gerichtshof (IGH)

Steckbrief (Internationale Organisation)

Zweck der Organisation:

Die Hauptaufgabe des Internationalen Gerichtshofs (IGH), eines der Hauptorgane der Vereinten Nationen, besteht darin, Streitigkeiten zwischen Staaten im Einklang mit dem Völkerrecht beizulegen. Der Gerichtshof kann außerdem zu Fragen, die von der Generalversammlung und dem Sicherheitsrat der Vereinten Nationen sowie von anderen Organen und Sonderorganisationen der Vereinten Nationen, die von der Generalversammlung dazu ermächtigt wurden, vorgelegt werden, beratende Stellungnahmen abgeben.

Gründungsdatum:

1945

Sitz:

Den Haag

Registrar:

Philippe Gautier

Mitgliedschaft von Türkiye:

Da die Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen gemäß dem UN-Vertrag ipso facto auch Vertragsparteien des IGH-Statuts sind, können sie auch Parteien in Verfahren vor dem IGH sein.

Türkiye erkennt die obligatorische Zuständigkeit des IGH nicht an.

Geschichte der Organisation:

Der IGH wurde durch die Charta der Vereinten Nationen als ursprüngliches „Rechtsprechungsorgan” der Vereinten Nationen gegründet. Vor dem IGH gab es den Internationalen Ständigen Gerichtshof (ISGH), der im Rahmen des Völkerbundes eingerichtet worden war. Der Statut des IGH trat 1945 als untrennbarer Bestandteil der Charta der Vereinten Nationen zusammen mit dieser in Kraft, und der ISGH wurde aufgelöst. Die ersten Richter des IGH wurden am 6. Februar 1946 gewählt, und die offizielle Eröffnung des Gerichtshofs fand am 18. April 1946 statt.

Die Zuständigkeit des Gerichtshofs ist fakultativ, d. h. der IGH ist nur für die Prüfung von Streitigkeiten zuständig, die von den Parteien vor dem Gerichtshof gebracht werden.

Gemäß der Charta der Vereinten Nationen können die Generalversammlung der Vereinten Nationen oder der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen in allen Rechtsfragen, und die anderen von der Generalversammlung ermächtigten Organe und Sonderorganisationen der Vereinten Nationen in Rechtsfragen, die sich in ihren jeweiligen Arbeitsbereichen ergeben, den IGH um eine beratende Stellungnahme ersuchen.

Der IGH besteht aus 15 Richtern, die die für die Ausübung hoher richterlicher Ämter in ihren Ländern erforderlichen Voraussetzungen erfüllen oder aus dem Kreis der im Bereich des Völkerrechts anerkannten Juristen ausgewählt werden. Die Richter werden für eine Amtszeit von neun Jahren ernannt und können wiedergewählt werden.

Die Republik Südafrika hat am 29. Dezember 2023 beim IGH eine Klage gegen Israel wegen Verletzung seiner Verpflichtungen aus dem Übereinkommen über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes von 1948 eingereicht. Die Interventionserklärung von Türkiye wurde dem IGH am 7. August 2024 vorgelegt.